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Die EU-Whistleblower Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am 07.10.2019 die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet (2019/1937). Die EU-Richtlinie ist am 16.12.2019 in Kraft getreten. Nach der Richtlinie müssen sich Unternehmen im Wesentlichen auf folgende Neuerungen einstellen:
1. Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems
Zukünftig besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Pflicht, ein Meldesystem zur Entgegennahme von Hinweisen („Hinweisgebersystem“) einzurichten.