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Über uns
Gegenstand der ComSec Hinweisgebersysteme GmbH ist die Entwicklung und Bereitstellung von Hinweisgebersystemen für Unternehmen. Hinweisgebersysteme werden für die Meldung von Hinweisen auf Gesetzesverstöße, Unregelmäßigkeiten und Missständen in Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Wir arbeiten mit erfahrenen Rechtsanwälten (DIERLAMM Rechtsanwälte PartG mbB, www.dierlamm‑rechtsanwaelte.com), die über eine besondere Expertise in diesem Bereich verfügen, zusammen, um die Vertraulichkeit der Hinweiserteilung zu gewährleisten.
Ein Hinweisgebersystem in Unternehmen ist schon jetzt integraler Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems. Aufgrund der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23.10.2019 (2019/1937), die am 16.12.2019 in Kraft getreten ist, besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zukünftig eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems.
Die ComSec Hinweisgebersysteme GmbH ist ein Unternehmen der ComSec-Gruppe.