Have any questions?
+44 1234 567 890

Die EU-Whistleblower Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am 07.10.2019 die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet (2019/1937). Die EU-Richtlinie ist am 16.12.2019 in Kraft getreten. Nach der Richtlinie müssen sich Unternehmen im Wesentlichen auf folgende Neuerungen einstellen:
2. Klare Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung des Meldesystems
Die Hinweise müssen schriftlich, telefonisch oder persönlich abgeben werden können. Die Hinweisgeber sind innerhalb einer Woche über den Eingang und innerhalb von drei Monaten über die eingeleiteten Folgemaßnahmen zu ihrer Meldung zu informieren. Das Meldesystem muss dabei die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität gewährleisten.